Herausgegeben von der Ratsversammlung vom 21. November 2011
Die Richter-Kommission hat sich zur Aufgabe gemacht, die Prüfung des BSC zu reformieren.
Der wesentliche Gedanke dabei ist, dass die Kandidaten mit nur einer einzigen Prüfung ihr Können nachweisen, und somit an den Wettbewerben der FITF teilnehmen können.
Bei dieser Reform geht es vor allem auch darum, die Prüfung des BSC in einer freundlichen Atmosphäre stattfinden zu lassen, um so die Prüfungsangst der Prüflinge zu zerstreuen. Egal, ob der Prüfling die BSC-Prüfung besteht oder nicht, wir müssen dafür sorgen, dass sein erster Kontakt mit der FITF freundlich und menschlich verläuft, und keine Kluft zwischen den Richtern und dem Prüfling entsteht.
Am Ende der Prüfung wird der Kandidat von den Richtern eine Stellungnahme erhalten, die ihm die Gründe für sein Abschneiden erklärt. Sollte er die Prüfung nicht bestehen erhält er Ratschläge, wie er sich in Zukunft gezielt vorbereiten kann.
Wir wollen so die Frustration der Prüflinge vermeiden, die durch Misserfolg und Aufregung blockiert werden.
Neuigkeiten:
- Abschaffung der zweigeteilten Prüfung (brevet sonné und brevet chanté) Kontakt mit dem Prüfling
1. Die Richter bleiben nicht mehr hinter ihrem Tisch sitzen.
2. Durch einen freundlichen Empfang wecken sie das Vertrauen des Prüflings.
- Der Prüfling darf sich einblasen.
- Ausführung verschiedener Übungen zur Bewertung von Ton, Vibrato und Tayaut. Hier können die Richter dem Prüfling durch ihren Rat helfen, wenn dasnötig sein sollte.
- Auch bei dem gesungenen Teil der Prüfung kann die Jury dem Prüfling helfen. Am Ende muss der Prüfling seine Fanfare jedoch alleine und ohne Notenfehler vorsingen können.
- Während des Examens prüft die Jury die musikalischen Kenntnisse (Grundlegendes musikalisches Wissen über die Trompe), die Kenntnisse über die Vénerie (z.B.: Du hast zufällig die Fanfare „le vol ce l’est“ gezogen, was bedeutet dieses Signal?) und das Wissen über die FITF (z. B.: „Kennst du Champions der Trompe?“ Oder: „ Wie kannst du in die erste Kategorie aufsteigen?“)
- Das verlangte Niveau für das Erreichen des BSC bleibt unverändert. Aber sollte ein Prüfling nicht in der Lage sein, sein wahres Können zu zeigen, kann der Kandidat durch die freundliche Haltung und die aufmunternden Hilfen der Jury dennoch zum Erfolg gelangen.
Ablauf:
Empfang des Prüflings und verwaltungstechnische Handlungen
Geblasene Prüfung:
Einblasen, Übungen und Vortrag einer Wahlfanfare (die Kriterien für die Benotung bleiben unverändert)
Gesungene Prüfung:
Während dieser Prüfung stellt die Jury auch Fragen, die das Umfeld der Trompe und ihre Musik betreffen.
Am Ende der Prüfung wird die Jury ihre Entscheidung bekannt geben und ihr Urteil kurz kommentieren.
Organisation:
Die BSC-Prüfungen werden im ersten Jahr ausnahmslos nur während der regionalen bzw. Verbands-Wettbewerbe der FITF abgelegt werden können. Nach einer Auswertung am Ende dieses ersten Jahres wird die Kommission die Ergebnisse bekannt geben und eine eventuelle Umgestaltung vorschlagen.
Die Richter:
Die fünf Mitglieder der Richter-Kommission, (Vincent Dornez, Philippe Mercier, Emmanuel Pinot, Jacky Bon und Fred Comte) haben diese Bestimmungen in Lion d’Angers geprüft und werden in ihren Regionen mindestens sechs BSC-Richter ausbilden. Diese sollen durch ihr Auftreten, ihre psychologischen, pädagogischen und musikalischen Fähigkeiten in der Lage sein, einer BSC-Jury vorzustehen, damit vom nächsten Frühjahr an der neue BSC-Prüfungsmodus durchgeführt werden kann.
Ferner ist es die Aufgabe dieser 30 vorsitzenden Richter, der Kommission weitere Anwärter für die Gruppe der BSC-Richter vorzuschlagen.
Eine Jury muss immer aus einem von der Richter-Kommission geprüften Präsidenten und zwei Beisitzern (Verbands-Richter der FITF) bestehen.
Anm.:
Für Prüflinge, die vor dem 30. September 2011 bereits ihr Brevet Sonné oder Chanté bestanden haben, behält dieses Ergebnis bis zum31. Dezember 2012 seine Gültigkeit.
FITF Verwaltung (Übersetzung Vera Fischer)











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