Herausgegeben von der Ratsversammlung vom 21. November 2011
Die Richter-Kommission hat sich zur Aufgabe gemacht, die Prüfung des BSC zu reformieren.
Der wesentliche Gedanke dabei ist, dass die Kandidaten mit nur einer einzigen Prüfung ihr Können nachweisen, und somit an den Wettbewerben der FITF teilnehmen können.
Bei dieser Reform geht es vor allem auch darum, die Prüfung des BSC in einer freundlichen Atmosphäre stattfinden zu lassen, um so die Prüfungsangst der Prüflinge zu zerstreuen. Egal, ob der Prüfling die BSC-Prüfung besteht oder nicht, wir müssen dafür sorgen, dass sein erster Kontakt mit der FITF freundlich und menschlich verläuft, und keine Kluft zwischen den Richtern und dem Prüfling entsteht.
Am Ende der Prüfung wird der Kandidat von den Richtern eine Stellungnahme erhalten, die ihm die Gründe für sein Abschneiden erklärt. Sollte er die Prüfung nicht bestehen erhält er Ratschläge, wie er sich in Zukunft gezielt vorbereiten kann.
Wir wollen so die Frustration der Prüflinge vermeiden, die durch Misserfolg und Aufregung blockiert werden.










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